Erklärung zur RoHS-Richtlinie bezüglich Batterien

Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Richtlinien 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 (geändert mit der Delegierten Richtlinie EU 2015/863 vom 31. März 2015) regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinien).

Diese RoHS-Richtlinie deckt den gleichen Anwendungsbereich ab wie die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die den Umgang mit Elektro- und Elektrogeräte-Abfall regelt.

Batterien und Akkumulatoren fallen unter keine in diesen Richtlinien genannten Kategorien. Das bedeutet, die RoHS-Richtlinie gilt nicht für Batterien und Akkumulatoren. Auf diese Produkte ist das Batteriegesetz (BattG) anzuwenden:

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren /BattG, 2009, geändert 2015).

Im Melderegister zum Batteriegesetz, welches vom Umweltbundesamt geführt wird, ist die Firma Akkutronik Vertriebs GmbH als Hersteller registriert. Einsicht in das BattG-Melderegister unter https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/content.do

Eine zentrale Vorschrift des Batteriegesetzes ist, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern über ein Rücknamesystem fachgerecht recycelt und entsorgt werden müssen.

Die Batterien und Akkumulatoren von Akkutronik sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet: Eine durchgestrichene Mülltonne und das dem Inhaltssoff entsprechende chemische Symbol (z. B. Blei – BP) befinden sich auf den Batterien.

Akkutronik unterstützt die Kunden bei der Rücknahme nachhaltig, da beim Batterie-Akkukauf kostenlose Rücksendescheine beigelegt werden. Mit diesen können die Kunden unkompliziert und kostenfrei die Altbatterien zurücksenden.